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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Allgemeines

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Bürokom Gesellschaft für Büro & Objektausstattung mbH (im Folgenden „bürokom“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers/Kunden werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn bürokom dies ausdrücklich schriftlich anerkennt. Einbeziehungen der Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter durch schlüssiges Handeln sind ausgeschlossen, insbesondere werden durch die Annahme von Lieferungen oder Leistungen sowie die Zahlung AGB des Auftraggebers nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.

2. Diese AGB gelten für alle Verträge mit Unternehmen i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB.

3. Diese AGB werden auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Auftraggeber vereinbart.

4. Irrtümer bezüglich Produktabbildungen und -beschreibungen bleiben vorbehalten.

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II. Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. So behalten wir uns bei Produktänderungen, die im Wesentlichen eine Qualitätsverbesserung und keine Leistungseinschränkung darstellen, die Ausführung des Auftrags ohne Rückfrage vor. Bei Sonderanfertigungen besteht im Falle produktionsbedingter Mindermengen kein Anspruch auf Nachlieferung. Die Mindermengen werden nicht berechnet. Anfallende und produktionsbedingte Mehrmengen werden mitgeliefert und berechnet. Minder- und Mehrmengen gelten als vereinbart, wenn diese 15 % der Bestellmenge nicht über- bzw. unterschreiten.

2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3. Bei Bestellungen auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. 4. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird die Bestellung/der Vertrag von uns gespeichert und ihm auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. 5. Kostenangebote, Einrichtungsvorschläge und Proportionszeichnungen der bürokom bleiben unser geistiges Eigentum. Die wettbewerbswidrige Verwendung ist nicht zulässig. Wir behalten uns vor, den Aufwand für die Erstellung eines Einrichtungsvorschlages entsprechend eines dem Kunden im vorab genannten Betrages in Rechnung zu stellen. Im Falle des Nichtzustandekommens des Auftrages sind die o. g. Unterlagen an uns zurückzusenden.

 

III. Lieferung, Gefahrenübertragung

1. Von uns angegebene Lieferzeiten gelten immer nur annähernd und unter der Voraussetzung ungehinderter Dienstleistung, es sei denn, es wird ein fester, nach dem Kalender bestimmter Liefertermin ausdrücklich vereinbart (Fixgeschäft). Verlangt der Kunde nach Abgabe der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, beginnt die Lieferzeit erst mit Bestätigung der Änderung. Spezifikationen und Abrufe sind durch den Kunden so rechtzeitig vorzunehmen, dass die zur Lieferung nötige Zeit bis zur gewünschten Abnahme zur Verfügung steht.

2. Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen, Rohmaterialmangel, staatliche Eingriffe usw., die wir nicht zu vertreten haben, verlängern die vereinbarte Lieferfrist angemessen. Bei längeren Unterbrechungen teilen wir dem Kunden Beginn und Ende der Lieferverzögerungen mit. Sollte die durch die genannten Gründe gegebene Lieferverzögerung, ohne dass uns Verschulden in Gestalt grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt, länger als 8 Wochen andauern, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurücktreten.

3. Für zum Export verkaufte Ware übernimmt der Käufer die Gewähr für das Verbringen in das Zollausland. Er hat auf unsere Anforderung hin den entsprechenden Nachweis zu erbringen.

4. Soweit im Einzelnen nicht ausdrücklich vereinbart, liegt die Wahl der Verpackung, der Versandart und des Versandweges in unserem Ermessen.

5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

6. Werden Waren von unserem Lager zur Verfügung des Kunden bereitgehalten oder zur Anfertigung ohne Versandbestimmungen verkauft (Abrufaufträge), so hat der Kunde mangels besonderer Vereinbarungen innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung die Ware abzunehmen.

7. Gerät der Kunde mit der Abnahme der ordnungsgemäß gelieferten oder (bei Abrufaufträgen) bereitgestellten Ware in Verzug, so können wir nach Setzung einer Nachfrist, die mindestens 10 Tage betragen muss, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen.

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IV. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Es werden die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

2. Ab einem Warenwert von 99,00 Euro erfolgt die Lieferung frei Haus (hinter die erste verschließbare Tür). Für Warenwerte unter 99,00 Euro behalten wir uns die Berechnung von Versand- und Transportkosten vor. Bei Bestellungen unter 40,00 Euro behalten wir uns die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 6,00 Euro vor.

3. Bei Erzeugnissen, die spezielle Transporttechnik erfordern, sind wir berechtigt, auch bei einem Warenwert über 99,00 Euro Transportkosten zu berechnen.

4. Mehrkosten für Eilsendungen und andere Sonderleistungen trägt der Empfänger.

5. Soweit im Einzelfall keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen sind, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto bzw. innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Als Erfüllungstag gilt der Tag, an dem die Zahlung unserem Bankkonto gutgeschrieben ist. Schecks gelten erst mit dem Zeitpunkt der unwiderruflichen Einlösung als Bezahlung.

6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist bürokom zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt. bürokom behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass bürokom durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall darf bürokom den gesetzlichen Zinssatz verlangen.

7. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von bürokom anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

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V. Eigentumsvorbehalt

1. Die Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von bürokom. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts dem Auftraggeber untersagt. Bei einer Pfändung oder sonstigen zwangsvollstreckungsrechtlichen Eingriffen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Benachrichtigung verpflichtet. Entstehende Interventionskosten trägt der Auftraggeber, soweit der Dritte nicht in der Lage ist diese zu erstatten. Der Auftraggeber darf die Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Der Auftraggeber tritt im Voraus alle Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, dem Einbau oder der sonstigen Verwertung der gelieferten Waren an bürokom zur Sicherung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ab. Auf Verlangen von bürokom gibt der Auftraggeber die Abtretung dem Drittschuldner bekannt, erteilt bürokom alle zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte und händigt die Unterlagen aus.

2. bürokom ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

3. Kommt der Auftraggeber mit mehr als 10% einer fälligen Forderung in Verzug, hat bürokom das Recht, nach angemessener Fristsetzung zur Leistung vom Vertrag zurückzutreten und daraufhin die gelieferten Gegenstände bis zu deren Bezahlung wieder an sich zu nehmen. Darüber hinaus ist bürokom berechtigt, den Gegenstand von Leitungen und Befestigungen zu trennen. Ist der Gegenstand wesentlicher Bestandteil einer Sache des Auftraggebers geworden, so hat der Auftraggeber die Pflicht, eine Trennung zu dulden und den Gegenstand zurück zu übereignen.

4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der bürokom zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird die bürokom auf Verlangen nach ihrer Wahl einen Teil der Sicherungsrechte freigeben.

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VI. Gewährleistung

1. Bürokom leistet selbst oder durch die Zulieferer für Mängel der Ware nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Ersatzlieferung kann auch durch Lieferung einer Ware mit gleichwertiger Nutzungsdauer erfolgen („Austauschgerät“).

2. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

3. Die Waren sind unverzüglich, d.h. spätestens am folgenden Werktag nach Empfang der Ware auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dabei entdeckte Mängel sind bürokom unverzüglich anzuzeigen. Farb- und Strukturabweichungen gegenüber Ausstellungsstücken oder Katalogabbildungen sind unvermeidlich und können in der Regel nicht gerügt werden. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden.

4. Später entdeckte Mängel sind bürokom ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im übrigen gelten die §§ 377 f. HGB entsprechend. 5. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

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VII. Haftung

1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet bürokom nicht - egal aus welchem Rechtsgrund - für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch bürokom, und den gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung von bürokom der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug oder Unmöglichkeit, oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haftet bürokom nicht.

2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.

3. Eine Haftung besteht nicht für Schäden am gelieferten Produkt oder dritten Komponenten, die im Rahmen der Hard- und Softwarelieferung auf Nichtbeachtung der Anleitung bzw. technischen Anforderungen oder unzureichende Schutzvorkehrungen des Auftraggebers gegen Datenverlust beruhen.

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VIII. Transportschäden

Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen bürokom unverzüglich nach Erhalt schriftlich gemeldet werden. 6 Nr. 3 gilt entsprechend.

IX. Datenschutz

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich, ob diese vom Käufer selbst oder von dritten stammen, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, d. h. zu speichern, zu übermitteln, zu verändern und zu löschen.

X. Geltendes Recht/Gerichtsstand

1. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten ist Neuruppin, sofern der Auftraggeber Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).

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XI. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder im Einzelfall, z.B. mangels Unternehmereigenschaft des Vertragspartners, nicht anwendbar sein, so bleibt die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen unberührt.

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